E DIN IEC 60335-2-53/A2 (VDE 0700-53/A2):2020-04

Standards
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Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke -

Teil 2-53: Besondere Anforderungen für Saunaheizgeräte und Infrarot-Kabinen (IEC 61/5933/CDV:2019); Text Deutsch und Englisch

Kurzdarstellung

Diese Internationale Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Sauna-Heizgeräte und Infrarot-Module mit einer Bemessungsaufnahme bis zu 20 kW und einer Bemessungsspannung bis zu 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte
Aufgrund einiger schwerer Unfälle, die durch einen Saunaofen verursacht wurden, werden einige Änderungen an der IEC 60335-2-53 vorschlagen, um die Sicherheit zu erhöhen und bestimmte Anforderungen zu klären.
Dieser Normentwurf enthält folgende Änderungsvorschläge:
- Das Konzept "öffentliche Sauna" wurde verbessert.
- Aus Gründen der Klarheit wurde eine neue Abbildung mit Beispielen für verschiedene Arten von Saunaheizgeräten eingeführt (Abschnitt 3.102).
- Zur Verdeutlichung wurde ein Begriff und eine Definition für "Steuertafel" eingeführt.
- Zur Verdeutlichung wurden Begriffe und Definitionen für "Zeitschaltuhr" eingeführt.
- Die Anforderungen an den Fernbetrieb und den verzögerten Start (Einschalten) wurden verbessert, um die Sicherheit zu erhöhen.
- Die Anforderungen an Saunaöfen, die durch eine Zeitschaltuhr gesteuert werden, wurden so verbessert, dass diese Öfen die Anforderungen des Abschnitts 19.101 oder 19.102 erfüllen müssen, um die Sicherheit zu erhöhen.
- In der Anleitung für Saunaöfen müssen Typen von Steuertafeln angegeben werden, die mit einem solchen Saunaofen verwendet werden können, es sei denn, die Steuertafel ist ein integraler Bestandteil des Saunaofens.
- Die Anforderung bezüglich des abnormalen Betriebs (Abschnitt 19.1) wurde neu geschrieben, um diesen sehr wichtigen Sicherheitsaspekt zu verdeutlichen.
- Die Anforderungen an die Betriebs- und Ruhezeiten für verschiedene Arten von Saunaheizgeräten wurden geändert und klarer gefasst (Abschnitt 22.103).
- Eine Anforderung bezüglich der Anzeige, dass der Saunaofen eingeschaltet ist (die Heizelemente sind unter Spannung), sowie bezüglich der Anzeige, dass der verzögerte Startbetrieb eingestellt ist, wurde eingeführt. Es sind zwei unabhängige Aktionen erforderlich, bevor der verzögerte Startbetrieb (Einschalten) aktiviert werden kann (Abschnitt 22.110).
Zuständig ist das DKE/UK 511.4 "Raumheizgeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Aktuell
Erscheinungsdatum
01.04.2020
Bereitstellungsdatum
06.03.2020
Einspruchsfrist
06.05.2020
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Dipl.-Ing. Stephan Pillmann
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

9_v6yr4.6z223r44QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-254

Referatsassistenz
Silke Bachus
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

9z21v.srty@9QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-342

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